Zum 1. August 2018 treten in den Ausbildungsordnungen von elf Metall- und Elektroberufen Neuerungen in Kraft. Sie dienen dazu, die Vermittlung digitaler Kompetenzen in der Ausbildung zu stärken. Die Chemie-Sozialpartner haben sich in das Ordnungsverfahren eingebracht, damit spezifische Anforderungen der Chemischen Industrie berücksichtigt werden. So konnte eine neue, branchenspezifische Zusatzqualifikation "IT-gestützte Anlagenänderung" realisiert werden. Die aktuellen Anpassungen sind ein klares Signal für die Zukunftsfähigkeit der Metall- und Elektroberufe, die in der Chemie rund 30 Prozent des gesamten Ausbildungsvolumens ausmachen.
Zentrale Neuerung ist die Berufsbildposition "Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit", die für alle Berufe integrativ über die gesamte Ausbildungszeit zu vermitteln ist. Ergänzt werden diese übergreifenden, digitalen Kompetenzen um bundeseinheitliche Zusatzqualifikationen. Diese können Betriebe besonders leistungsstarken Auszubildenden anbieten, um eine weitere Spezialisierung zu ermöglichen.
Vorteile erkennen und Chancen jetzt nutzen
In einer wachsenden Zahl von Industrieunternehmen gewinnt die Digitalisierung und Vernetzung der Wertschöpfungsketten an Bedeutung. Die Vernetzung von IT-Systemen und Produktionsanlagen, der Einsatz mobiler Endgeräte, intelligenter Software und Apps, die Nutzung umfangreicher Datenanalysen (Big-Data) und Simulationen, aber auch der Einsatz künstlicher Intelligenz schafft neue Möglichkeiten der Automatisierung und Prozessoptimierung. Gleichzeitig bilden diese Technologien die Grundlage für ganz neue, digitale Geschäftsmodelle.
All dies hat Auswirkungen auf die Arbeitsplätze im gewerblich-technischen Bereich und führt zu veränderten Qualifikationsanforderungen in den Metall- und Elektroberufen.
Insgesamt wurden drei Ausbildungsordnungen angepasst, die sich auf 11 Berufe auswirken.
Für die Chemie-Branche davon besonders relevant sind:
Weitere Berufe
Die neuen Inhalte basieren auf ausführlichen Untersuchungen und Analysen des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall sowie von IG Metall, ZVEI und VDMA im Vorfeld des Ordnungsverfahrens und auf Rückmeldungen von Ausbildungsexperten und -expertinnen verschiedener Branchen.
In einem "agilen Ordnungsverfahren" haben Sachverständige der Sozialpartner gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf dieser Grundlage technologieoffen-formulierte Berufsbildpositionen und Zusatzqualifikationen erarbeitet. Das Verfahren wurde federführend von den Sozialpartnern der Metall- und Elektroindustrie gestaltet.
Für die Chemische Industrie waren Vertreter von BASF, Covestro, Currenta, Evonik und Provadis beim Ordnungsverfahren der M+E-Berufe aktiv. Die Arbeit der Chemie-Sachverständigen wurde vom Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) koordiniert.
Die Anpassungen an den Ausbildungsordnungen beziehen sich auf die Berufsbildpositionen
Ergänzend wurden digitale Zusatzqualifikationen in die Ausbildungsordnungen aufgenommen. Sie stellen ein optionales Angebot dar und sind besonders für leistungsstarke Auszubildende geeignet, um eine weitere Spezialisierung zu ermöglichen. Die novellierten Ausbildungsordnungen erhalten Sie beim Anklicken der jeweiligen Überschrift.
Einen schnellen Überblick über die wichtigsten Neuerungen bietet Ihnen eine Präsentation des Arbeitgeberverbandes Gesamtmetall, die Sie hier herunterladenkönnen.
Zusatzqualifikationen sind ein zusätzliches und optionales Angebot von Ausbildungsbetrieben. Sie sind meist für besonders leistungsstarke Auszubildende geeignet, um eine weitere Vertiefung bzw. Spezialisierung zu ermöglichen. Zusatzqualifikationen werden betrieblich vermittelt und durch eine gesonderte Prüfung bei der IHK nachgewiesen.
Für die M+E-Berufe wurden die nachfolgend aufgeführten Zusatzqualifikationen in die Ausbildungsordnung aufgenommen und haben damit bundesweit Gültigkeit. Inhaltliche Details für die jeweilige Berufsgruppe finden Sie beim Anklicken der entsprechenden Überschrift.
*Die Zusatzqualifikation "IT-gestützte Anlagenänderung" bezieht sich insbesondere auf die Anforderungen der Chemischen Industrie bei der Änderung bestehender oder der Gestaltung neuer Anlagen.
Ausführliche Informationen finden Sie in den jeweiligen Ausbildungsordnungen, die zum Herunterladen in der Rubrik "Wie sehen die neuen Inhalte aus" bereitstehen.
Ja, die neue Berufsbildposition "Digitalisierung der Arbeit, Datenschutz und Informationssicherheit" findet Eingang im Teil zwei der Abschlussprüfung. Dieses Vorgehen ist nicht neu, sondern findet bereits Anwendung bei bestehenden, integrativen Berufsbildpositionen.
Die Prüfung der Zusatzqualifikationen setzt voraus, dass diese betrieblich vermittelt werden konnten. Dies muss der/die Auszubildende mit der Anmeldung zur Prüfung glaubhaft darlegen. Für jede Zusatzqualifikation ist eine separate Prüfung zu absolvieren. Die Basis hierfür bildet der Report einer praxisbezogenen Aufgabe im Ausbildungsbetrieb (max. 3 Seiten, max. 5 Seiten Anlage). Hierbei muss es nicht zwangsläufig um einen echten Fall aus dem Betrieb gehen (auch geeignete Modell- / Szenariodarstellung möglich). Die praxisbezogene Aufgabe muss nicht vom Prüfungsausschuss im Vorfeld genehmigt werden.
Der Report wird nicht bewertet. Er dient dem Prüfungsausschuss als Grundlage für ein fallbezogenes Fachgespräch (Dauer: 20 min). Das Fachgespräch wird bewertet. Über die bestandende Zusatzqualifikation wird eine separate Bescheinigung ausgestellt.
Detailinformationen zur Prüfungsorganisation bietet der Leitfaden des DIHK, den Sie hier herunterladen können.
Basierend auf der Teilnovellierung der Ausbildungsordnungen wurden von der Kultusministerkonferenz (KMK) auch Anpassungen in den Rahmenlehrplänen berufsspezifisch vorgenommen. Für die nachfolgenden M+E-Berufe, die in der Chemie-Branche am stärksten vertreten sind, können Sie die aktuellen Rahmenlehrpläne durch Anklicken der Überschrift direkt herunterladen.
Für weitere Berufe finden Sie die entsprechenden Rahmenlehrpläne auf der Homepage der KMK.
Hinweis: Die fachtheoretischen Inhalte von Zusatzqualifikationen sind nicht verpflichtend von den Berufsschulen zu vermitteln.
Zusammen mit den Ausbildungsexperten/innen des Sachverständigenverfahrens hat das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) passende Umsetzungshilfen entwickelt. Diese erscheinen im Rahmen der BIBB-Reihe "Ausbildung gestalten" und können ab sofort auf der Webseite des BIBB kostenfrei heruntergeladen werden. Die entsprechenden Links finden Sie hier:
Detailinformationen zur Prüfungsorganisation bietet der Leitfaden des DIHK, den sie hier herunterladenkönnen.
Die Änderungsverordnung tritt zum 1. August 2018 in Kraft. Sie gilt für alle neu abgeschlossenen Verträge. Für bereits bestehende Ausbildungsverhältnisse
Bevor Sie mit dem Ausfüllen des Online-Formulars beginnen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Texte zu den nachfolgenden Fragen vorab in Ruhe zu formulieren (z. B. in Word). Wenn die Texte final vorliegen, fügen Sie diese in das Online-Formular ein.
Das Online-Formular ist frei zugänglich. Optional können Sie eigenes Bild- und Videomaterial Ihrem Umsetzungsbeispiel beifügen. Um die Upload-Funktion für Fotos / Videos zu nutzen, benötigen Sie ein Passwort, dass Sie bei uns unter kontakt@elementare-vielfalt.de anfordern können.
Um was geht es in Ihrem Umsetzungsbeispiel? Was ist die Aufgabenstellung / der Arbeitsauftrag?
Umfang: max. 60 Zeichen„Anlagenänderung auf Basis eines 3D-Modells”
In welchem "digitalen Kontext" steht Ihr Umsetzungsbeispiel? Was ändert sich im Beruf bzw. bei der Tätigkeit?
Umfang: max. 400 Zeichen„Bei der Planung und Änderung moderner Chemie-Anlagen kommen 3D-Modelle zum Einsatz.”
Welche digitale Kompetenz soll vermittelt werden? Was ist das Lernziel?
Umfang: max. 1250 Zeichen„Eine lasergescannte verfahrenstechnische Anlage liegt als 3D-Modell vor („Initiales Modell“). In dieser Anlage soll ein Rohrleitungsteilstück gemäß einem überarbeitetem R+I-Fließbild geändert werden (Änderung Rohrleitungsverlauf, zusätzliches Rohrleitungselement mit Armatur, Gerät, Pumpe oder Messgerät). Die Anlagenänderung wird digital im 3D-Modell geplant, Unterlagen zur Umsetzung (Anfertigungs- und Montageunterlagen) werden aus dem 3D-Modell generiert (Aufstellungsplan, Drafts zum Halterungskonzept, Isometrien mit Koordinatenangaben und Stücklisten). Die Anlagenänderung ist koordinatengetreu zu montieren.”
Wie können die digitalen Kompetenzen in der Ausbildung vermittelt werden?
Umfang: max. 1250 Zeichen„(... Auszug...) Die verfahrenstechnische Anlage, in der die Änderung vorgenommen werden soll, wurde per Laserscan aufgenommen. Die daraus generierte Punktewolke liegt als 3D-Datensatz vor. Die Objekte werden in einer 3D-Design-Software modelliert und mit Metadaten hinterlegt. Im ersten Schritt wird das funktionale Konzept der Anlagenänderung entwickelt, indem die gemäß R+I-Fließbild vorgesehene Anlagenänderung in einem 2D-Redlining-System mit Fließbildsymbolen skizziert wird (Änderung des Prozesses). Dabei werden die Einbindepunkte und Spezifikationen (Drücke, Temperaturen, Durchflüsse, Nennweiten, Werkstoffe, etc.) sowie Armaturen, Geräte, Pumpen und Messgeräte definiert und eingezeichnet. Die festgelegten Spezifikationsdaten werden aus dem Medienschlüssel, der anlagenbezogen in einer Datenbank hinterlegt ist, ausgewählt (Zuordnung der Metadaten). Die räumliche Planung der Anlagenänderung erfolgt danach in einem 3D-Viewer, der es erlaubt, 3D-Objekte maßstäblich zu platzieren (3D-Redlining). Hierbei sind betriebliche Vorgaben und das räumliche Umfeld zu berücksichtigen (z. B. Zugänglichkeit, Ergonomieaspekte, Montagebelange, Montierbarkeit, instandhaltungs-technische Belange). Auf diese Weise entsteht ein erstes maßstäbliches räumliches Konzept der zu planenden Anlagenänderung (... Auszug...).”
Was sollten die Ausbilder/innen bei der Umsetzung beachten (methodisch / didaktisch)?
Umfang: max. 400 Zeichen„Der Umgang mit digitalen Daten erfordert eine Sensibilisierung des Auszubildenden, da die Freizügigkeit im Umgang mit Daten im privaten Umfeld nicht in die Arbeitswelt übertragen werden darf. Vor dem Einsatz digitaler Instrumente im Betrieb ist zu empfehlen, dem Auszubildenden die Grundlagen zum Datenschutz- und zur Datensicherheit im Betrieb zu vermitteln. Hierbei sollte auch auf die Compliance-Richtlinien des Unternehmens sowie die Besonderheiten bei digitalen Geräten in Ex-Bereichen hingewiesen werden. Zudem kann es sinnvoll sein, über Bild- und Urheberrechte in Grundzügen zu informieren.”
Programmleiter Nachwuchsmarketing
Elementare Vielfalt (ElVi),
Bildung und Innovation
Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC)
Abraham-Lincoln-Straße 24
65189 Wiesbaden